"Na ja, Brände löschen...", werden Sie jetzt bestimmt denken.
Und das stimmt auch - zumindest zum Teil. Das gesamte Aufgabenfeld der Feuerwehr ist mittlerweile nämlich sehr viel umfassender und komplizierter geworden.
Für die hessischen Feuerwehren werden deren Aufgaben im "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" sowie in der örtlichen Feuerwehrsatzung definiert. Der Träger der Feuerwehr ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
In den Gesetzestexten kann man hierzu lesen:
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG),
§ 6, Aufgabenbereich
(1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch
Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende
Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden
(Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
(2) Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit
ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der
Brandschutzerziehung mit.
(3) Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach
Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Feuerwehrsatzung der Stadt Kronberg im Taunus,
§ 2, Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren
(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen den vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen
im Sinne der §§ 1 und 6 HBKG und die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung.
Hierzu zählen die klassischen Brandeinsätze, durch die die Feuerwehr ursprünglich ihren Namen hat.
Oberste Priorität hat natürlich die Rettung von Menschenleben. Jedes Schadenfeuer ist durch die Feuerwehr zu bekämpfen. Früher legte man das Hauptaugenmerk auf das zu löschende Feuer, heutzutage bemüht man sich außerdem, die Begleitumstände (z.B. die Ausbreitung des Brandrauches oder des Löschwassers) zu kontrollieren, um den entstehenden Sachschaden soweit wie möglich zu minimieren. Die Belastungen für den Feuerwehrmann, die während des Einsatzes in einer brennenden Wohnung (der sogenannte Innenangriff) auf ihn zukommen sind enorm: hohe Temperaturen, das Gewicht der Ausrüstung, die psychische Belastung durch die drohende Gefahr bzw. nicht zu wissen, was man vorfindet, usw.
Zu Brandeinsätzen rückt in der Regel der sogenannte "Löschzug" aus. Er besteht aus den folgenden Fahrzeugen: KdoW, LF 16/12, DLK 23-12 und TLF 16/25. Im Altstadtbereich wird der KdoW durch das KLF ersetzt. Auf dem Löschzug werden genügend Einsatzkräfte und -mittel sowie Wasservorräte mitgeführt, um auch schwierige Lagen sicher und schnell beherrschen zu können.
Die Feuerwehr Kronberg ist in diesem Bereich nicht nur für ihr eigenes Ausrückegebiet zuständig. Das TLF 24/50-P oder die DLK 23-12 werden auch von anderen Städten und Gemeinden angefordert, um sie bei deren Einsätzen zu unterstützen.
Beispiele für Einsätze des "Abwehrenden Brandschutzes":
Dieser Bereich wurde früher einfach "Technische Hilfeleistung" genannt. Da es aber auch Einsätze nichttechnischer Art gibt, wurde der Begriff abgewandelt. Im Allgemeinen zählt hierzu jede Tätigkeit, die nur mit Hilfe der Feuerwehr erledigt werden kann, zum Beispiel, weil andere Fachdienststellen nicht über die erforderliche Ausrüstung oder Ausbildung verfügen.
Mittlerweile zählen Einsätze aus diesem Aufgabengebiet zum Hauptgeschäft der Feuerwehren. Natürlich hat auch hierbei die Rettung und der Schutz von Menschenleben die höchste Priorität.
Zu Einsätzen der Allgemeinen Hilfe rückt in der Regel der sogenannte "Hilfeleistungszug", bestehend aus KdoW, LF 16/12, RW 1 und TLF 16/25, aus. Bei kleineren, nicht dringenden Lagen wird jedoch häufig nur das unmittelbar benötigte Fahrzeug entsandt, z.B. der GW-N mit Rollcontainern.
Immer wichtiger wird auch der abwehrende Umweltschutz, das heißt die Beseitigung von Gefahren für die Umwelt, zum Beispiel wenn es beim Transport von Gefahrgütern zu einem Unfall gekommen ist.
Auch in diesem Bereich ist die Feuerwehr Kronberg überörtlich tätig, zum Beispiel mit dem GW-N und dem GW-A/S im Gefahrstoffzug des Hochtaunuskreises.
Beispiele für Einsätze der "Allgemeinen Hilfe":
In diesen Bereich fallen Brandsicherheitsdienste, die durch die Ordnungsbehörde der Stadt Kronberg angeordnet und von der Feuerwehr Kronberg ausgeführt werden. Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist die vorbeugende Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder andere Gefahr bringende Ereignisse, die von baulichen Anlagen aufgrund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes ausgehen und im Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorrufen können. Die Gefahrenverhütungsschau wird vom Hochtaunuskreis durchgeführt.
Auch eine Aufgabe der Feuerwehr Kronberg ist die Durchführung von Veranstaltungen zur Brandschutzerziehung.
Die Kronberger Kindergärten und Schulen können, nach vorheriger Anmeldung, während der Unterrichtszeit das Feuerwehrhaus besuchen. Dort bekommen die Kinder dann in meist spielerischen Unterrichtseinheiten beigebracht, wie man richtig und sicher mit Feuer umgeht, wie schnell ein Brand ausbrechen kann, wie man sich bei Ausbruch eines Brandes verhalten sollte, wie man einen Notruf absetzt, wie die Feuerwehr ausgerüstet ist und wie die Feuerwehr arbeitet.
Jedes Jahr werden auf diese Weise ca. 250 Kronberger Kinder ausgebildet.
Der Begriff "Katastrophe" ist eindeutig geregelt und darf nicht mit den Aufgaben der täglichen Gefahrenabwehr verwechselt werden: eine Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Die Feuerwehr Kronberg stellt für den Katastrophenfall einen kompletten Brandschutzzug sowie Teileinheiten eines Gefahrstoff-ABC-Zuges. Fahrzeuge, Geräte sowie Personal werden aus dem normalen Kontingent entnommen und auf Anforderung bzw. Weisung in das Katastrophengebiet entsandt.
Die Feuerwehren in Kronberg leisten ihren Dienst vollständig freiwillig und unentgeltlich! Jedes Mitglied hat parallel zur Feuerwehrarbeit sein eigenes Privat- und Berufsleben. Lediglich ein Mitarbeiter ist durch die Stadt Kronberg fest zur Wartung und Pflege der Gerätschaften und Unterkünfte angestellt.
Bei ca. 280 bis 320 Einsätzen pro Jahr sowie zahlreichen Ausbildungs- und Sonderveranstaltungen ist dies natürlich eine nicht unerhebliche Belastung für den Einzelnen. Trotzdem zählt die Einsatzabteilung der Feuerwehr Kronberg im Moment ca. 70 Aktive, die alle zusammen die an die Feuerwehr übertragenen Aufgaben sehr ernst nehmen und zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie einsatzbereit sind.